Wenn's wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post.

Kontaktmöglichkeit

Kontakt & Kundenservice

Sprachumschaltung

Die drei Geschäftsbereiche

Mindestmaße. Höchstmaße.

Die Beförderung eines Paketes im Inland unterliegt folgenden Maßen und Gewichtsgrenzen:

 Mindestlänge bzw. -breite:  12 x 10 cm
 Max. Länge:  200 cm
 Max. Gurtmaß 1):  360 cm
 Höchstgewicht:  31,5 kg

   1)  Das Gurtmaß ist die Summe aus Länge + Umfang des Pakets.

Sperrige oder übergroße Sendungen („Sperrgut“)

Ihr Paket ist nicht quaderförmig? Oder es ist größter als ein Standardpaket (bis Länge 100 cm x Breite 60 cm x Höhe 60 cm)? Dann gilt es in beiden Fällen als Sperrgut.

Kleines Sperrgut: Alle nicht quaderförmigen Pakete bis L 100 cm x B 60 cm x  H 60 cm.
Großes Sperrgut: Alle Pakete größer als L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm. Bis zu einer maximal zulässigen Länge von 200 cm und einem maximal zulässigen Gurtmaß von 360 cm.

Aufgrund des außergewöhnlichen Formats ist Sperrgut wesentlich aufwändiger im Transport und erfordert mehr Handarbeit. Deshalb gibt es für diese Sendungen auch spezielle Zuschläge.

 

Hilfsnavigation

Schnellzugriff auf folgende Tools

Volltext-Suche

Volltextsuche_Link

e-Services

Zu den e-Services
Ihre Postangelegenheiten online erledigen

Online-Shops

Bequem einkaufen
Zu den Online-Shops

Filialfinder

Filialfinder

Sendungsverfolgung

Paket, EMS, T&T Einschreiben
Track & Trace

Tarifrechner

Zum Tarifrechner
Brief, Paket, EMS

Ortsverzeichnis

Zum Ortsverzeichnis
Das Postlexikon

Briefkastenfinder

Zum Briefkastenfinder
Standortsuche

Newsletter

Zum Newsletter
Einfach abonnieren