Die Beförderung eines Paketes im Inland unterliegt folgenden Maßen und Gewichtsgrenzen:
| Mindestlänge bzw. -breite: | 12 x 10 cm |
| Max. Länge: | 200 cm |
| Max. Gurtmaß 1): | 360 cm |
| Höchstgewicht: | 31,5 kg |

Ihr Paket ist nicht quaderförmig? Oder es ist größter als ein Standardpaket (bis Länge 100 cm x Breite 60 cm x Höhe 60 cm)? Dann gilt es in beiden Fällen als Sperrgut.
Kleines Sperrgut: Alle nicht quaderförmigen Pakete bis L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm.
Großes Sperrgut: Alle Pakete größer als L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm. Bis zu einer maximal zulässigen Länge von 200 cm und einem maximal zulässigen Gurtmaß von 360 cm.
Aufgrund des außergewöhnlichen Formats ist Sperrgut wesentlich aufwändiger im Transport und erfordert mehr Handarbeit. Deshalb gibt es für diese Sendungen auch spezielle Zuschläge.