Abwesenheitsmitteilung

Kleiner Stapel von Briefen

Um wichtige Fristen nicht zu versäumen, haben Sie die Möglichkeit während Ihrer Abwesenheit (Urlaub, Geschäftsreise) einlangende RSa- und RSb-Briefe von Behörden und Ämtern an den Absender retournieren zu lassen.

 

Nach Ihrer Abwesenheit werden Ihnen die Briefe vom Absender neuerlich zugesendet.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Abwesenheitsmitteilung kein Nachsendeaufrag bestehen darf oder erteilt werden kann.

Ihre Vorteile:
  • Fristen werden nicht versäumt
  • Der Absender erhält von uns eine Mitteilung über die Dauer Ihrer Abwesenheit


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