
Postdienstleistungen bequem und sicher von zu Hause aus online beauftragen und in Anspruch nehmen.
Die e-Services enthalten folgende Leistungen:
Wie Sie die e-Services nutzen?
Wenn Sie übersiedeln oder Ihre Post vorübergehend (z.B. wegen Urlaub) an eine andere Adresse nachgesendet bekommen wollen, bieten die Post Ihnen die beste Möglichkeit, Ihre Postsendungen am richtigen Ort zu erhalten.
Ihre Vorteile:
Wie funktioniert's?
Um einen Nachsendeauftrag zu erteilen, klicken Sie auf der e-Services-Seite den Button "Meine Post erhalten“"und geben Sie an, wohin Ihre Post nachgeschickt werden soll. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung eines Nachsendeauftrags drei Arbeitstage in Anspruch nimmt.
Statt der Zustellung erhalten Sie ein SMS oder eine E-Mail, dass Ihre Sendungen in der von Ihnen gewählten Filiale für Sie zur Abholung bereit liegen. Behördliche Sendungen wie RSa und RSb Briefe können aufgrund der derzeitig gesetzlichen Vorlagen nicht an eine Wunschfiliale weitergeleitet werden.
Ihre Vorteile:
Wie funktioniert's?
Auf der e-Services-Seite unter dem Button "Meine Post abholen" können Sie die Umleitung in eine Wunschfiliale beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung des Services Wunschfiliale drei Arbeitstage in Anspruch nimmt.
Während Sie Ihre Ferien genießen wird Ihre Post sicher und diskret für Sie aufbewahrt. Nach Ihrem Urlaub liegen Ihre Sendungen drei Tage für Sie zur Abholung bereit - oder werden auf Wunsch zu einem vereinbarten Termin an Sie zugestellt.
Ihre Vorteile:
Wie funktioniert's?
Auf der e-Services-Seite unter "Meine Post lagern" können Sie sich Ihr persönliches Urlaubsfach einrichten, angeben welche Sendungen aufbewahrt werden sollen und für welchen Zeitraum das Fach aktiviert wird. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung eines Urlaubsfaches drei Arbeitstage in Anspruch nimmt.
Wenn Sie möchten, dass eine andere Person für Sie Briefe (z.B. Einschreiben, Nachnahmen, Wertbriefe, Geldbeträge RSa und RSb Briefe) übernehmen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine Postvollmacht zu erteilen. Sie können bis zu fünf Personen Ihres Vertrauens mit einer Postvollmacht ermächtigen. Diese Personen können dann an Sie adressierte Sendungen übernehmen. Ausgenommen davon sind Briefsendungen mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“ und Pakete mit dem Vermerk "Persönlich", die weiterhin nur an den Empfänger selbst abgegeben werden dürfen.
Ihre Vorteile:
Wie funktioniert's?
Um eine Postvollmacht zu erteilen, klicken Sie auf der e-Service-Seite auf den Button "Meine Post erhalten" und wählen "an eine andere Person". Anschließend können Sie den Zeitraum und die Art der Briefsendung für die Vollmacht festlegen. Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung der Postvollmacht drei Arbeitstage in Anspruch nimmt.
| Download | Datum | Größe | |
|---|---|---|---|
| Broschüre e-Services | 18.01.2010 | 395 kb | |