Briefe mit unterschiedlicher Freimachung

Änderungen bei der Umsatzsteuer für Postdienstleistungen

Gültig ab Jänner 2011!


Adressierte Postsendungen waren in Österreich bisher generell von der Umsatzsteuer befreit. Aufgrund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes (EuGH; C-357/07 v. 23.04.2009) gibt es nun folgende wesentliche Änderungen in der steuerlichen Beurteilung:

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Österreichische Post AG ab Jänner 2011 zur Einhebung und Abführung der Umsatzsteuer bei Produkten außerhalb des Universaldienstes verpflichtet ist.

Ab 1.1.2011 sind daher nur mehr Leistungen des Universaldienstes steuerbefreit. Der Umfang des Universaldienstes ist im neuen Postmarktgesetz (ebenfalls gültig ab
1.1.2011) geregelt.

Folgende Postdienstleistungen sind im Universaldienst und bleiben damit steuerfrei, wenn sie auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Postgeschäftsstellen (Postfilialen, Post Partner) oder Briefkästen aufgegeben werden:

  • Postsendungen bis 2 kg (BRIEF, INFO.MAIL)
  • Tages-, Wochen- und Monatszeitungen1)
  • Postpakete bis 10 kg (ausgenommen EMS)

1) Auch bei Aufgaben im Verteilzentrum

  • Brief- und Werbepost
  • Paket
  • Business Services
  • Medienpost
  • EMS